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Nebenjob: Diese rechtlichen Aspekte solltest du beachten

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Nebenjob: Diese rechtlichen Aspekte solltest du beachten

Laut Bundesagentur für Arbeit gehen bereits im Jahr 2020 rund 3,5 Millionen Arbeitnehmer in Deutschland einer Nebenbeschäftigung nach. Angesichts der steigenden Lebenshaltungskosten überlegen viele Menschen, auf welche Weise sie ihr Einkommen künftig aufstocken können. Der Gedanke, einen Nebenjob anzunehmen, liegt daher nahe.

Allerdings ist Nebenjob nicht gleich Nebenjob. Im nachfolgenden Artikel möchten wir dich darüber informieren, welche unterschiedlichen Arten von Nebenbeschäftigungen es gibt und welche rechtlichen Aspekte du unbedingt beachten solltest.

Was ist ein Nebenjob?

Wie die Bezeichnung es bereits vermuten lässt, handelt es sich bei einem Nebenjob um eine (Erwerbs-)Tätigkeit, die neben dem Hauptberuf ausgeübt wird. Die Nebentätigkeit allein sichert also nicht das Grundeinkommen, sondern ergänzt dieses lediglich. Das Arbeitsentgelt, das du im Rahmen deiner nebenberuflichen Tätigkeit erzielst, wird dementsprechend als Zuverdienst bezeichnet.

Was deine Rechte und Pflichten als Arbeitnehmer anbetrifft, so sind diese mit denen deines hauptberuflichen Arbeitsverhältnisses identisch. Das heißt, du erhältst einen regulären Arbeitsvertrag. Je nach Dauer der Beschäftigung sowie in Abhängigkeit vom erzielten Zuverdienst kann der Nebenjob steuer- und sozialversicherungspflichtig sein - oder eben auch nicht.

Du kannst sowohl bei deinem Hauptarbeitgeber als auch bei einem anderen Arbeitgeber eine nebenberufliche Tätigkeit aufnehmen. In letzterem Fall ist unter Umständen die Zustimmung deines Hauptarbeitgebers erforderlich. Auch eine selbstständige nebenberufliche Tätigkeit ist möglich. Engagierst du dich ehrenamtlich, so wird dies ebenfalls als Nebentätigkeit bezeichnet.

nebenjob von zuhause

Worin besteht der Unterschied zwischen …

Grundsätzlich fallen alle Tätigkeiten, die du neben deinem Hauptberuf ausübst, in die Kategorie der Nebentätigkeiten. Nachfolgend wollen wir uns die verschiedenen möglichen Varianten einmal genauer anschauen.

… einem Nebenjob?

Der Nebenjob ist der Oberbegriff für sämtliche Tätigkeiten, die du neben deinem Hauptberuf ausübst. Nahezu jede Tätigkeit eignet sich als Nebenjob. Besonders viele Nebenberufler finden sich jedoch in der Gastronomiebranche sowie im Einzelhandel. Auch Zeitung austragen, Babysitten und das Erteilen von Nachhilfeunterricht sind beliebte Nebentätigkeiten.

Die Formen des Nebenjobs können vielfältiger Natur sein. So unterscheidet man beispielsweise zwischen dem Minijob, der Saisonarbeit, dem Ehrenamt sowie der nebenberuflichen Selbstständigkeit.

… einem Minijob?

Der Minijob fällt unter die Kategorie der Nebenjobs, dennoch ist nicht jeder Nebenjob automatisch ein Minijob! Im Sprachgebrauch werden die beiden Begriffe fälschlicherweise oft synonym benutzt.

Die Verdienstgrenze beträgt seit dem 1. Oktober 2022 520 Euro monatlich. Die Dauer des Arbeitsverhältnisses kann jedoch unbefristet sein. Sofern du im Rahmen der monatlichen Verdienstgrenze bleibst, ist der Minijob steuer- und sozialversicherungsfrei. Der Jahreslohn darf eine Summe von 6240 Euro nicht überschreiten.

Ein weiteres Kriterium ist die maximale wöchentliche Arbeitszeit, welche durchschnittlich höchstens 15 Stunden betragen darf. Minijobs erfreuen sich bei Studenten großer Beliebtheit, weshalb auch die Bezeichnung Studentenjob geläufig ist.

… einem Teilzeitjob?

Von einem Teilzeitjob spricht man, wenn die geleisteten Arbeitsstunden die reguläre Arbeitszeit einer Vollzeitstelle unterschreitet. Als Maßstab werden hierbei die firmeninternen Arbeitszeiten angesetzt. Eine pauschale Aussage, wie viele Wochenstunden eine Teilzeitstelle umfasst, lässt sich daher kaum treffen.

Ein weitverbreiteter Irrtum besteht darin, dass bei einem Teilzeitjob grundsätzlich die Hälfte der im Unternehmen vorgesehenen wöchentlichen Arbeitsstunden geleistet wird. Gelten beispielsweise 40 Stunden als Vollzeit, arbeitet ein Mitarbeiter, der lediglich 35 Stunden anwesend ist, per Definition bereits in Teilzeit.

Es ist möglich, neben einer Vollzeitstelle eine Teilzeitstelle als Nebenbeschäftigung auszuüben, sofern diese nicht mit der hauptberuflichen Tätigkeit kollidiert. Allerdings ist auch das Arbeitsschutzgesetz in diesem Zusammenhang zu beachten. So darf die werktägliche Arbeitszeit bezogen auf 6 Monate im Schnitt 8 Stunden täglich nicht überschreiten.

… einer geringfügigen Beschäftigung?

Die geringfügige Beschäftigung ist das korrekte Synonym für den Minijob. Wie bereits erläutert, darf eine wöchentliche Arbeitszeit von 15 Stunden, ein monatliches Einkommen von maximal 520 Euro sowie ein Jahresverdienst von 6240 Euro nicht überschritten werden.

nebenjob homeoffice

Kann ich einen Nebenjob auch online / von zu Hause aus ausführen?

Ja, das ist möglich. Von wo aus du deinen Nebenjob ausübst, spielt keine Rolle. Entscheidend ist lediglich die Höhe des Zuverdienstes. Überschreitest du das Limit von 520 Euro monatlich, ist die Tätigkeit sozialversicherungspflichtig. In jedem Fall musst du dich beim Finanzamt melden. Anschließend bekommst du einen Fragebogen zugeschickt, damit eine korrekte Erfassung vorgenommen werden kann.

Es gibt zahlreiche Nebenjobs für daheim. Nachfolgend einige Inspirationen:

  • Affiliate-Marketing
  • Influencer-Marketing
  • Kundenbetreuung
  • Teilnahme an Umfragen und Produkttests
  • Erstellen und / oder Verkaufen von Onlinekursen
  • Lektorat / Korrektorat
  • Auftragstexte schreiben
  • Nachhilfe geben
  • Datenerfassung- und Pflege
  • Buchführung
  • Onlineverkauf selbst hergestellter Produkte

Wie viel darf ich im Nebenjob verdienen?

Sofern es sich nicht um einen Minijob handelt, gibt es im Nebenjob keine Verdienstgrenzen. Du kannst demzufolge unbegrenzt hinzuverdienen. Übersteigt dein monatlichen Einkommen die Minijobgrenze von 520 Euro, werden jedoch Sozialabgaben fällig. Übst du mehrere Minijobs parallel aus, gilt die Verdienstgrenze pro Arbeitsverhältnis.

Wer darf einen Nebenjob ausüben?

Grundsätzlich darf jeder, der das Mindestalter von 13 Jahren erreicht hat, einen Nebenjob ausüben. Dies gilt übrigens auch für Arbeitssuchende und Rentner! Du kannst sowohl im privaten als auch im gewerblichen Bereich tätig werden.

Besonderheiten für Schüler

Laut Jugendschutzgesetz dürfen Jugendliche ab einem Alter von 13 Jahren einem Nebenjob nachgehen. Sie haben die Wahl zwischen einem unbefristeten Minijob oder einer kurzfristigen Beschäftigung, z. B. während der Ferienzeit. Allerdings gibt es Einschränkungen hinsichtlich der täglichen Arbeitszeit.

13- bis 14-jährige dürfen täglich nicht mehr als zwei Stunden und nur zwischen 8.00 Uhr und 18.00 Uhr arbeiten. Diese Regelung gilt grundsätzlich für alle noch vollzeitschulpflichtigen Jugendlichen. Ausnahme: In den Schulferien dürfen Schüler ab 15 Jahren bis zu vier Wochen im Jahr 40 Stunden in der Woche zwischen 6.00 Uhr und 20.00 Uhr jobben.

15- bis 17-jährige dürfen, sofern sie nicht mehr vollzeitschulpflichtig sind, maximal 40 Stunden pro Woche an fünf Wochentagen arbeiten. Hierbei sind Erholungsphasen von mindestens elf Stunden zwischen den Arbeitstagen einzuhalten. Es müssen wöchentlich zwei aufeinander folgende freie Tage gewährt werden.

Besonderheiten für Arbeitslose

Zahlreiche Arbeitslose gehen einer Nebentätigkeit nach, um ihr Einkommen ein wenig aufzustocken. Die Nebentätigkeit muss jedoch zwingend bei der Bundesagentur für Arbeit gemeldet werden. Ansonsten drohen schwerwiegende Sanktionen. Die monatliche Zuverdienstgrenze beträgt 165 Euro. Wird dieser Betrag überschritten, wird der Zuverdienst auf als Arbeitslosengeld angerechnet.

Besonderheiten für Rentner

Seit 2018 steigt die Zahl der erwerbstätigen Rentner kontinuierlich an. Laut aktuellen Zahlen des Bundesarbeitsministeriums gehen derzeit rund 1,5 Millionen Rentner in Deutschland einem Nebenjob nach. Manchmal aufgrund finanzieller Engpässe, oftmals aber auch, um weiterhin aktiv am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.

Die interessante Frage an dieser Stelle lautet selbstverständlich: Wird der Zuverdienst auf die Rente angerechnet? Sobald die Regelaltersrente greift, ist ein unbegrenzter Nebenverdienst anrechnungsfrei möglich. Etwas anders sieht es hingegen bei Frührentnern aus. Seit Juli 2017 liegt die abzugsfreie Hinzuverdienstgrenze bei 6300 Euro brutto pro Kalender­jahr.

Ich möchte einen Nebenjob aufnehmen: Warum muss ich meinen Hauptarbeitgeber um Erlaubnis bitten?

Solltest du bereits einer Hauptbeschäftigung nachgehen, musst du dir höchstwahrscheinlich das Einverständnis deines Hauptarbeitgebers einholen. Prüfe vor Aufnahme deines Nebenjobs daher in jedem Fall, ob dein Arbeitsvertrag eine entsprechende Klausel enthält.

Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass deine Nebentätigkeit deinen Hauptjob nicht beeinträchtigt. So kann dein Hauptarbeitgeber den Nebenjob beispielsweise untersagen, wenn es sich um eine Tätigkeit bei der Konkurrenz handelt oder die Arbeitszeiten regelmäßig kollidieren.

Sind Nebenjobs versicherungspflichtig?

Mit Ausnahme des Minijobs sind Nebenjobs grundsätzlich sozialversicherungspflichtig. Die Bemessungsgrenze liegt, wie bereits erwähnt, seit Oktober 2022 bei 520 € monatlich. Die Sozialabgaben werden ebenso wie beim Hauptberuf vom Arbeitgeber geleistet.

Sind Nebenjobs steuerpflichtig?

Nebenjobs unterliegen ebenso wie jedes Vollzeitarbeitsverhältnis der Lohn- und Einkommensteuerpflicht. Die Höhe der steuerlichen Abgaben richtet sich nach der jeweiligen Steuerklasse des Arbeitnehmers. Bei der Kombination von einem Hauptberuf und einem Nebenjob hättest du beispielsweise die Steuerklasse VI.

Bei einem Minijob fällt eine pauschale Steuer von 2 % an, welche vom Arbeitgeber abzuführen ist. Theoretisch könnte beim Arbeitnehmer eine entsprechende Aufwandsentschädigung geltend gemacht werden, was aber als veraltete Praxis gilt. Tätigkeiten, bei denen der Jahresverdienst unter 2400 EUR liegt, sind gänzlich steuerfrei.

Wo finde ich Nebenjobs?

Die erste Anlaufstelle, um einen Nebenjob zu finden, ist nach wie vor das Internet. Auf diversen Jobportalen findest du zahlreiche Stellenanzeigen, die du nach Wunsch filtern kannst. Auf diese Weise kannst du dir innerhalb kürzester Zeit eine Liste mit geeigneten Jobs in deiner Nähe zusammenstellen.

Vielleicht etwas aus der Mode geraten, aber dennoch keineswegs irrelevant, ist das Studieren von Zeitungsinseraten. Viele Firmen schalten Stellenanzeigen in der Lokalzeitung. Auch beim Stadtbummel lohnt es sich, die Augen offen zu halten. Viele Geschäfte stellen Schilder auf oder legen Flyer aus, wenn sie eine Aushilfe suchen. Im Supermarkt ist ein Blick auf das schwarze Brett sinnvoll.

Eine weitere Option besteht darin, dich einfach mal im Familien- und Freundeskreis umzuhören. Sicherlich gibt es in deinem Umfeld jemanden, der bereits einer Nebentätigkeit nachgeht. Möglicherweise wird in diesem Betrieb nach weiteren Aushilfen gesucht?

Sofern dir bereits eine konkrete Tätigkeit oder ein bestimmter Betrieb für deine Nebentätigkeit vorschwebt, spricht nichts gegen eine Initiativbewerbung. Reiche deine Unterlagen am besten persönlich ein.

Welcher Nebenjob eignet sich für mich?

Ein Nebenjob eignet sich bestens, um die Haushaltskasse ein wenig aufzubessern. Auch wenn du für eine besondere Anschaffung sparst, kann sich eine Nebentätigkeit im wahrsten Sinne des Wortes auszahlen. Du solltest jedoch bedenken, dass eine zusätzliche Tätigkeit neben dem Hauptberuf ziemlich fordernd sein kann. Damit du deine Belastungsgrenzen nicht überschreitest, gibt es einiges zu beachten:

  • Entscheide dich für einen Nebenjob, der dir Freude bereitet (Probetag vereinbaren).
  • Wähle ein Tätigkeitsfeld, für das du qualifiziert bist.
  • Achte auf eine angemessene Vergütung.
  • Achte darauf, dass die Arbeitszeiten nicht mit deinem Hauptjob sowie mit deinen familiären Verpflichtungen kollidieren.
  • Der Anfahrtsweg sollte möglichst kurz sein, um weiteren Zeitaufwand zu vermeiden.

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