Die moderne Arbeitswelt verlangt nach größerer Flexibilität. Daher haben sich in den vergangenen Jahren immer mehr der sogenannten New Work Methoden etabliert. Eine davon ist das Jobsharing. Im nachfolgenden Artikel erfährst du, was es damit auf sich hat und wie sich das Konzept in der Praxis anwenden lässt. Auch die Vor- und Nachteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer wollen wir beleuchten.
Die englische Bezeichnung lässt es bereits vermuten: Beim Jobsharing teilen sich zwei oder mehr Arbeitnehmer eine Vollzeitstelle. Die Beteiligten können die zu erfüllenden Aufgaben und Verantwortungsbereiche flexibel untereinander aufteilen. Wichtig ist, dass das gesamte Arbeitspensum bewältigt und die vereinbarte Gesamtarbeitszeit eingehalten wird.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind in § 13 des Teilzeitbefristungsgesetzes (TzBfG) festgelegt. Demzufolge handelt es sich beim Jobsharing um eine neumodische Variante der Teilzeitarbeit. Um die Erfüllung aller Aufgaben zu gewährleisten, müssen die Arbeitnehmer, die sich eine Stelle teilen, gemeinsam einen rechtsverbindlichen Arbeitsplan erstellen.
Wichtig zu wissen ist jedoch, dass zwischen den einzelnen Arbeitnehmern keine Rechtsbeziehung besteht. Jeder bekommt den Lohn ausgezahlt, der im jeweiligen Arbeits- bzw. Tarifvertrag festgehalten ist. Bei der Berechnung des Urlaubsanspruchs und Urlaubsgeldes greifen ebenfalls keinerlei Sonderregelungen.
Sofern sich zwei Arbeitnehmer eine Stelle teilen, erfolgt die Aufteilung der Arbeitsaufgaben üblicherweise hälftig (50/50). Dies ist aber keinesfalls in Stein gemeißelt. Auch andere Modelle (z. B. 40/60 oder 30/70) sind denkbar. Teilen sich drei oder mehr Arbeitnehmer eine Stelle, lässt sich die Aufteilung noch flexibler handhaben (z. B. 50/25/25 oder 40/30/20).
In Führungspositionen (Top-Sharing) kann es zudem üblich sein, dass gar keine 40-Stunden-Woche vorgesehen ist. In diesem Fall erfolgt die Aufteilung auf andere Weise. Gängige Praxis ist beispielsweise das 70/70-Modell, bei dem beide Partner 30 Stunden pro Woche arbeiten.
Vollzeitstellen zu besetzen ist in den vergangenen Jahren immer schwieriger geworden. In der Bundesrepublik Deutschland bewegt sich der Anteil der Teilzeitarbeitnehmer schon lange deutlich über dem EU-Durchschnitt.
Die Gründe hierfür sind vielfältiger Natur: Zahlreiche Arbeitnehmer wünschen sich beispielsweise eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Beidem gleichermaßen gerecht zu werden, stellt mit einer Vollzeitstelle eine große Herausforderung dar. Insgesamt ermöglichen Teilzeitarbeit bzw. Jobsharing eine ausgeglichenere Work-Life-Balance.
Doch nicht nur die Aussicht auf mehr Freizeit führt dazu, dass Vollzeitkräfte kürzertreten. Manch ein Arbeitnehmer nutzt die gewonnene Zeit, um sich fachlich weiterzubilden, ohne dafür seine derzeitige berufliche Position aufgeben zu müssen. Hiervon profitiert auch der Arbeitgeber.
Jobsharing und Teilzeit sind einander zwar ähnlich, dennoch gibt es signifikante Unterschiede. Eine Teilzeitstelle hat nur eine Person alleine inne. Bietet ein Unternehmen mehrere Teilzeitstellen an, so sind diese voneinander unabhängig. Das bedeutet, dass sich die Verantwortlichkeiten und Aufgabenbereiche in der Regel nicht überschneiden.
Beim Jobsharing ist das Gegenteil der Fall: Mehrere Personen teilen sich eine Vollzeitstelle und somit auch die Aufgaben und Verantwortungsbereiche, die zu dieser Stelle gehören. Regelmäßige Absprachen sind daher unumgänglich.
Die Gemeinsamkeit zwischen einer Teilzeitstelle und dem Jobsharing besteht in der reduzierten Arbeitszeit, wobei sich Letztere beim Jobsharing sogar noch ein wenig flexibler aufteilen lässt.
Jobsharing ist nicht gleich Jobsharing. Es gibt verschiedene Modelle, die wir uns nun einmal näher ansehen wollen.
Beim Job-Splitting wird ein Arbeitsplatz in zwei oder mehr Teilzeitstellen gesplittet. Da ein identischer Aufgabenbereich bearbeitet wird, müssen die Arbeitnehmer sich untereinander nicht abstimmen. Es kommt zu keinerlei Berührungspunkten oder gar Interessenskonflikten.
Beim Job-Pairing, der klassischen Variante des Jobsharings, liegt die Verantwortung für die Vollzeitstelle bei allen beteiligten Arbeitnehmern. Wichtige Entscheidungen trifft man grundsätzlich gemeinsam. Kommt es zu Misserfolgen, werden alle Beteiligten gleichermaßen sanktioniert. Selbiges gilt für den Erfolgsfall: Hier werden alle gleichermaßen belobigt.
Beim Top-Sharing teilen sich zwei oder mehr Personen eine Führungsposition. Gemeinsam leiten sie ihr Mitarbeiterteam an. Sämtliche Entscheidungen trifft man gemeinsam. Allein die Tatsache, dass es das Top-Sharing gibt, beweist, dass sich die Teilung eines Arbeitsplatzes und beruflicher Erfolg keineswegs ausschließen.
Einige Vorteile des Jobsharings haben wir bereits kurz aufgegriffen. Fassen wir diese noch einmal übersichtlich zusammen:
Vorteile für Arbeitnehmer:
Vorteile für Arbeitgeber:
Keine Arbeitsmethode bringt ausschließlich Vorteile mit sich. Um zu entscheiden, ob Jobsharing sich für das eigene Unternehmen eignet, sind auch mögliche Nachteile zu berücksichtigen.
Nachteile für Arbeitnehmer
Nachteile für Arbeitgeber
Wie du der Gegenüberstellung der Vor- und Nachteile entnehmen kannst, berücksichtigt Jobsharing vor allem die Interessen der Arbeitnehmer. Auch wenn der Arbeitgeber von geballtem Fachwissen und schnellem Ersatz im Krankheitsfall profitiert, so geht Jobsharing doch mit einem nicht zu unterschätzenden Kosten- und Verwaltungsaufwand einher.
In Deutschland hat jeder Arbeitnehmer, sofern gewisse Voraussetzungen erfüllt sind, ein Recht auf Teilzeitarbeit. Dies gilt auch für Führungskräfte. Das Konzept des Jobsharings und die damit einhergehende Flexibilität mag verlockend klingen. Bevor du jedoch einen Wechsel in dieses Arbeitsmodell anstrebst, solltest du das Für und Wider gründlich durchdenken.
Triff keine übereilte Entscheidung! Nicht wenige Arbeitnehmer mussten nach ein paar Wochen feststellen, dass das Jobsharing aus den verschiedensten Gründen doch nicht zu ihnen passt. Im schlimmsten Fall ist eine Umstrukturierung in deine alte Position nicht mehr möglich, was den Verlust des Arbeitsplatzes bedeuten kann. Bevor du dieses Risiko eingehst, solltest du dir deiner Sache sicher sein.
1. Ausgereifte Kommunikationsfähigkeit
Sich untereinander abzusprechen ist für ein erfolgreiches Jobsharing essenziell: Welche Aufgaben sind zu erledigen? Wer kümmert sich um was? Wie teilen wir unsere Arbeitszeit auf? Wenn die Parteien nicht miteinander sprechen, droht die Gefahr, dass der gesamte Arbeitsplatz innerhalb kürzester Zeit im Chaos versinkt. Achtet darauf, euch gegenseitig immer auf dem neuesten Stand zu halten.
2. Kompromissbereitschaft
Sich mit einem anderen Arbeitnehmer die Verantwortung für eine Vollzeitstelle zu teilen, erfordert Kompromissbereitschaft. Möglicherweise werdet ihr bei einigen Anliegen unterschiedliche Lösungsvorstellungen haben. Das ist vollkommen normal und kann sogar von Vorteil sein. Konstruktiver Austausch bringt oftmals die besten Ideen hervor.
Es ist jedoch wichtig, nicht aus Prinzip auf dem eigenen Standpunkt zu beharren, sondern die Situation neutral zu analysieren. Wer hierzu nicht in der Lage ist, für den ist Jobsharing ungeeignet.
3. Organisationstalent
Ohne Ordnung und Struktur kann Jobsharing nicht funktionieren. Dazu gehört, die Aufgaben sinnvoll (!) untereinander aufzuteilen und zu gewährleisten, dass die Arbeitsabläufe reibungslos funktionieren. Je nach Stelle kann dies mit einem mehr oder minder hohen Organisationsaufwand verbunden sein. Planlose und zerstreute Mitarbeiter sind hier fehl am Platze.
Der Erfolg des Jobsharings hängt jedoch nicht nur von dir alleine ab. Auch dein Partner sollte obige Voraussetzungen erfüllen. Darüber hinaus sollte auch eure kollegiale Beziehung stabil sein:
4. Stimmt die Chemie zwischen euch?
Die Jobsharing-Partner gilt es nach genauen Kriterien auszuwählen. Einfach zwei beliebige Kollegen zusammenzuwürfeln ist in den seltensten Fällen von Erfolg gekrönt. Die beiden Partner sind in ihrem Arbeitsalltag aufeinander angewiesen. Gibt die eine Partei Informationen nicht korrekt weiter oder arbeitet nachlässig, kann auch der andere Partner keinen guten Job erledigen.
Gegenseitiger Respekt zählt zu den wichtigsten Grundvoraussetzungen. Wenn dein Arbeitgeber dir für das Jobsharing einen Kollegen zuweist, bei dem du von vornherein ein mulmiges Gefühl verspürst, dann sprich dies unbedingt sachlich an! In diesem Fall lohnt es sich, lieber zu warten, bis sich eine neue Gelegenheit mit einem anderen Partner ergibt.
5. Könnt ihr einander vertrauen?
Sich berufliche Verantwortung zu teilen bedeutet auch, einander in dieser Hinsicht uneingeschränkt vertrauen zu können: Eventuelle Fehler und Nachlässigkeiten fallen schließlich auf euch beide zurück!
Kannst du dich im Urlaub nicht entspannen, weil du dir Sorgen machst, ob dein Jobsharing-Partner das aktuelle Projekt schleifen lässt? Dann hat eure Zusammenarbeit keine gute Basis!
Möglicherweise arbeitest du in einem Betrieb, in dem es das Konzept des Jobsharings (noch) nicht gibt. In diesem Fall ist es empfehlenswert, Eigeninitiative zu zeigen. Suche das Gespräch mit deinem Vorgesetzten und zeige auf, wie du dir die Aufteilung deiner Vollzeitstelle vorstellst. Im Idealfall hast du bereits einen geeigneten Partner für das Jobsharing gefunden. Bewerbt euch gemeinsam!
Ist Jobsharing auf deiner aktuellen Arbeitsstelle generell nicht möglich, musst du dich extern umsehen. Mittlerweile existieren einige spezielle Online-Plattformen, die Arbeitnehmer und Arbeitgeber zusammenbringen. Das Ziel dieser Plattformen besteht nicht nur darin, einen geeigneten neuen Arbeitgeber zu finden, sondern auch gleich die geeigneten Jobsharing-Partner zusammenzuführen.
Jobsharing ist in Deutschland zwar noch nicht flächendeckend verbreitet, eine Rarität ist es allerdings ebenso wenig. Mittlerweile bieten rund 27 % der deutschen Firmen ihren Mitarbeitern die Möglichkeit der Arbeitsplatzteilung an.
Möchtest du als Unternehmer Jobsharing für deine Arbeitnehmer ermöglichen, erfordert dies, wie bereits erläutert, einen gewissen Planungs- und Organisationsaufwand. Dieser kann sich aber durchaus lohnen, um die Zufriedenheit der Arbeitnehmer und somit ihre Produktivität zu steigern.
Jobsharing erfreut sich zwar wachsender Beliebtheit, von einer flächendeckenden Ausbreitung in der Berufswelt kann man jedoch (noch) nicht sprechen. In über 70 % der deutschen Unternehmen existieren derzeit nur die klassischen Vollzeit-, Teilzeit- und Minijobstellen.
Da Flexibilität, Work-Life-Balance und Selbstverwirklichung für viele Arbeitnehmer immer bedeutsamer werden, ist davon auszugehen, dass sich das Jobsharing im Laufe der kommenden Jahrzehnte weiter etablieren wird. Dies hätte zahlreiche Vorteile, wobei an erster Stelle ein selbstbestimmteres (Berufs-)Leben zu nennen wäre.
Jobsharing in der Praxis umzusetzen ist allerdings kein einfaches Unterfangen: Eine derartige Umstrukturierung erfordert einen hohen Organisationsaufwand von Arbeitgeberseite. Ob sich dies im Sinne der Mitarbeiterzufriedenheit und der daraus resultierenden besseren Leistungsergebnisse lohnt, bleibt intern abzuwägen. Eine Überlegung sollte Jobsharing aber in jedem Fall wert sein.